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Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) erklärt: Anmeldung, Beratung, Rechte

EF

EscortFox-Redaktion

Aktualisiert am 11. August 2026 · 12 Min. Lesezeit · Teil 2 von 11
Quellen zitiert

Auf einen Blick

Das ProstSchG gilt seit 1. Juli 2017: Anmeldung VOR Beginn der Tätigkeit ist Pflicht — die Bescheinigung gilt bundesweit.

Gültigkeit: 2 Jahre, unter 21 Jahren 1 Jahr; auf Wunsch wird die Bescheinigung mit Aliasnamen ausgestellt.

Vor der Anmeldung steht die gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt — ein Gespräch, keine Untersuchung; jährlich zu wiederholen (unter 21: halbjährlich).

Kondompflicht gilt bundesweit; Werbung für Sex ohne Kondom ist verboten.

Stand August 2026: Das Gesetz wurde 2025 offiziell evaluiert; eine Reformkommission erarbeitet Vorschläge — die Regeln gelten bis auf Weiteres unverändert.

Kein Gesetz prägt die Arbeit von Escorts in Deutschland so sehr wie das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) — und kaum eines wird so schlecht erklärt. Hier steht, was es wirklich verlangt: Anmeldung, Beratung, Kondompflicht, Alias — Schritt für Schritt, mit Stand August 2026.

Was das Gesetz ist — und für wen es gilt

Das ProstSchG gilt seit dem 1. Juli 2017 und betrifft alle, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten — unabhängig von Staatsangehörigkeit, Umfang oder Arbeitsform (Escort, Wohnung, Laufhaus, Club). Es ändert nichts an der Legalität der Arbeit selbst (die stellt das ProstG 2002 sicher), sondern regelt Pflichten: die Anmeldung, die gesundheitliche Beratung und Betreiberregeln. Wer jünger als 18 ist, darf nicht arbeiten; für unter 21-Jährige gelten engere Fristen.

Die Anmeldung Schritt für Schritt

  1. Gesundheitliche Beratung zuerst: Termin beim Gesundheitsamt (Abschnitt unten) — den Nachweis brauchen Sie für die Anmeldung.
  2. Zuständige Stelle finden: je nach Stadt Ordnungsamt, Gesundheitsamt oder Bezirksamt — die Behörde der Gemeinde, in der Sie überwiegend arbeiten wollen. Eine Suche nach „Anmeldung ProstSchG + Stadtname“ führt zur richtigen Stelle.
  3. Zum Termin mitbringen: Ausweis oder Pass, zwei Lichtbilder, den Beratungsnachweis. Beim Termin gehört ein Informations- und Beratungsgespräch dazu — über Rechte, Absicherung und Hilfsangebote.
  4. Bescheinigung erhalten: Die Anmeldebescheinigung gilt bundesweit, 2 Jahre (unter 21: 1 Jahr), und wird auf Wunsch mit Aliasnamen ausgestellt. Kosten: je nach Stadt gebührenfrei bis zu einer moderaten Gebühr.
  5. Verlängern: rechtzeitig vor Ablauf — mit aktuellem Beratungsnachweis; der Ablauf ist derselbe, nur schneller.

Die gesundheitliche Beratung

Die gesundheitliche Beratung findet beim Gesundheitsamt statt, ist vertraulich und ein Gespräch — über Verhütung, Schutz vor Infektionen, Schwangerschaft, Hilfsangebote. Sie ist keine Untersuchung und kein Test; niemand fasst Sie an, niemand nimmt Blut ab. Zu wiederholen ist sie jährlich, unter 21 alle sechs Monate. Viele Gesundheitsämter bieten am selben Ort auch freiwillige, anonyme Tests an — was sinnvoll ist und wo es kostenlos geht: Gesundheit und Tests.

Weitere Regeln: Kondompflicht, Werbung, Alias

  • Kondompflicht: gilt bundesweit für Geschlechtsverkehr mit Kunden — sie schützt auch Ihre Verhandlungsposition: „ohne“ ist keine Preisfrage, sondern verboten.
  • Werbung: Inserate sind legal; verboten ist Werbung für Geschlechtsverkehr ohne Kondom. Formulierungen wie „AO“ oder „alles ohne“ gehören deshalb in kein Profil.
  • Aliasname: Die Alias-Bescheinigung ist Ihr wichtigstes Datenschutz-Werkzeug — nutzen Sie sie, und geben Sie den Klarnamen nirgendwo weiter, wo der Alias reicht.
  • Betreiberpflichten: Wer ein Prostitutionsgewerbe betreibt, braucht eine Erlaubnis und muss Mindeststandards einhalten (Zimmer, Hygiene, keine Weisungen zu Praktiken oder Preisen gegen Ihren Willen). Häuser, die Ihnen Praktiken vorschreiben, verletzen das Gesetz.

Steuern: was aufs Geld zukommt

Einkünfte aus Sexarbeit sind normal steuerpflichtig: Einkommensteuer auf den Gewinn (nach Abzug der Kosten — Fahrten, Fotos, Telefon, Zimmer), darunter bleibt der Grundfreibetrag steuerfrei. Dazu kommt grundsätzlich Umsatzsteuer; bis zur Kleinunternehmergrenze (25.000 € Vorjahresumsatz) können Sie sich davon befreien lassen. In manchen Städten läuft für Arbeit in Clubs und Häusern das sogenannte Düsseldorfer Verfahren: eine freiwillige Tagespauschale, die der Betreiber ans Finanzamt abführt — sie ersetzt die Steuererklärung nicht, sondern wird angerechnet. Faustregel: ein Drittel des Umsatzes zurücklegen, und die Zahlen von Anfang an sauber führen — mehr im Ratgeber Was verdient eine Escort?

Evaluation 2025 und die Reformdebatte

Das Gesetz selbst schreibt seine Überprüfung vor: Die wissenschaftliche Evaluation (2022–2025, mit über 2.300 befragten Sexarbeitenden) wurde dem Bundestag im Juni 2025 vorgelegt. Ihr Befund, stark verkürzt: sinnvoller Grundgedanke, aber viele Regeln — allen voran die Anmeldepflicht — wirken in der Praxis stigmatisierend und schrecken eher ab, als dass sie schützen. Seither erarbeitet eine unabhängige Prostituiertenschutz-Kommission Reformvorschläge; erste gesetzliche Vorschläge werden Ende 2026 erwartet, der Abschlussbericht 2027. Berufsverbände wie der BesD kritisieren, dass Betroffene nicht direkt in der Kommission sitzen. Für Ihre Praxis gilt: Bis zu einer Gesetzesänderung bleiben Anmeldung, Beratung und Kondompflicht in Kraft — Stand dieser Seite: August 2026.

Häufige Fragen

Arbeiten ohne Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit — es drohen Bußgelder, keine Straftat-Einträge. Praktisch relevanter: Betreiber (Laufhäuser, Clubs, Agenturen) dürfen Sie ohne Bescheinigung nicht arbeiten lassen. Die Anmeldung ist der günstigste Schutz vor beidem.

Die Daten bleiben bei den zuständigen Behörden; es gibt kein öffentliches Register, und Arbeitgeber außerhalb des Gewerbes erfahren nichts. Für den Alltag wichtig: Lassen Sie sich die Bescheinigung mit Aliasnamen ausstellen — dann kursiert Ihr Klarname auch in Häusern und bei Kontrollen nicht.

Nein. Sie melden sich dort an, wo Sie überwiegend arbeiten wollen; die Bescheinigung gilt bundesweit. Bei einem dauerhaften Umzug in eine andere Stadt ist die Behörde dort der neue Ansprechpartner, die laufende Bescheinigung bleibt gültig.

Nein — das verwechseln viele. Die gesundheitliche Beratung ist ein Gespräch beim Gesundheitsamt, keine Untersuchung und kein Test. Testen ist freiwillig (und sinnvoll): Wo es anonym und kostenlos geht, steht im Gesundheits-Ratgeber. Pflichttests wie in Österreich gibt es in Deutschland nicht.

Noch nicht. Die Evaluation (2025) hat Stärken und deutliche Schwächen benannt; eine Expertenkommission erarbeitet seither Reformvorschläge — erste gesetzliche Vorschläge werden zum Ende 2026 erwartet, der Abschlussbericht 2027. Bis ein neues Gesetz beschlossen ist, gelten die heutigen Regeln unverändert. Wir halten diese Seite aktuell.
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