Sexarbeit in der Schweiz: Meldeverfahren, Kantone, Verdienst
EscortFox-Redaktion
Aktualisiert am 11. August 2026 · 9 Min. Lesezeit · Teil 7 von 11Auf einen Blick
Sexarbeit ist in der Schweiz seit 1942 legal — die Details regeln die Kantone, teils zusätzlich die Städte.
EU/EFTA-Bürgerinnen können bis zu 90 Tage pro Jahr über das Online-Meldeverfahren selbständig arbeiten; für längere Aufenthalte braucht es eine Bewilligung.
Für Bürgerinnen von Drittstaaten ist legale selbständige Sexarbeit praktisch nicht zugänglich — Angebote, die anderes versprechen, sind ein Alarmsignal.
Die Sätze gehören zu den höchsten Europas (üblich 250–500 CHF/h) — die Lebens- und Arbeitskosten ebenso.
Inhalt:
1. Die Rechtslage: legal seit 1942, kantonal geregelt2. Wer arbeiten darf: Meldeverfahren und Bewilligungen3. Kantone und Städte: Registrierung, Salons, Zonen4. Geld: hohe Sätze, hohe Kosten5. Häufige FragenDie Schweiz zahlt die höchsten Sätze im deutschsprachigen Raum und behandelt Sexarbeit seit Jahrzehnten als legale Erwerbsarbeit. Der Haken liegt woanders: im Aufenthaltsrecht und in kantonalen Regeln, die sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Was Sie wissen müssen, bevor Sie Termine in Zürich oder Genf annehmen.
Die Rechtslage: legal seit 1942, kantonal geregelt
Sexarbeit ist in der Schweiz seit 1942 legal und gilt als gewöhnliche selbständige Erwerbstätigkeit; strafbar sind Ausbeutung und die Verletzung der Handlungsfreiheit (Art. 195 StGB), nicht die Arbeit selbst. Die praktische Ausgestaltung — wo gearbeitet werden darf, ob Salons Bewilligungen brauchen, ob es Meldepflichten gibt — regeln die Kantone und teils die Städte. Es gibt also nicht „die“ Schweizer Regel, sondern 26 Varianten.
Wer arbeiten darf: Meldeverfahren und Bewilligungen
- Schweizerinnen und Niedergelassene: arbeiten frei — es gelten nur die kantonalen Ausübungsregeln.
- EU/EFTA-Bürgerinnen: bis zu 90 Arbeitstage pro Jahr über das Online-Meldeverfahren (vorab melden, dann legal selbständig arbeiten); darüber hinaus braucht es eine Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung des Kantons.
- Drittstaaten: legale selbständige Sexarbeit ist praktisch ausgeschlossen — Bewilligungen dafür werden nicht erteilt.
Kantone und Städte: Registrierung, Salons, Zonen
Die Muster der großen Arbeitsorte: Genf verlangt die persönliche Meldung bei der Polizei vor Arbeitsbeginn; Zürich reguliert Salons über Bewilligungen und die Straßenarbeit über Zonen; Basel und Bern liegen dazwischen. Escort — Hotel- und Hausbesuche — ist überall der flexibelste legale Modus. Ein Blick auf die lokale Konkurrenz zeigt zugleich Marktdichte und Preisniveau: Zürich, Genf, Basel.
Zürich aktuell: 74 Profile
AnsehenGeld: hohe Sätze, hohe Kosten
- Sätze: üblich inseriert 250–500 CHF pro Stunde in den großen Städten — deutlich über Deutschland (Vergleich).
- Kosten: ebenso schweizerisch — Zimmer, Hotels und Fahrten kalkulieren, bevor Sie Sätze versprechen; kurze, gut gebuchte Aufenthalte rechnen sich am besten.
- Steuern und AHV: selbständige Einkünfte sind steuer- und AHV-pflichtig; bei Schweizer Tätigkeit mit deutschem Wohnsitz regelt das Doppelbesteuerungsabkommen die Aufteilung — ab regelmäßiger Arbeit lohnt Beratung.
- Bargeld und Karten: CHF-Bargeld bleibt Standard; Kartenzahlung ist unüblich und schafft Datenspuren.
Häufige Fragen
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Quellen
Staatssekretariat für Migration (SEM) — Meldeverfahren für EU/EFTA-Dienstleistende
Schweizerisches Strafgesetzbuch — Art. 195 (Ausbeutungsverbot; Fedlex)
ProKoRe — Dachverband der Anlauf- und Fachstellen für Sexarbeit
Aspasie (Genf) — Beratung und Gesundheitsangebote für Sexarbeitende
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